Landesregierung NRW bringt Haushalt 2020 im Landtag ein

20.09.2019

Am Mittwoch (18.09.2019) hat die schwarz-gelbe Landesregierung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2020 in den Landtag eingebracht. Der Zeitplan des Parlaments sieht eine Entscheidung über das Gesetz bis zum Ende des Jahres vor. Eckpfeiler des Etats, der bei einem Gesamtvolumen von rund 80 Milliarden Euro ohne neue Schulden auskommt, sind notwendige Aufstiegsinvestitionen in Höhe von acht Milliarden Euro.

So werden allein in den Bereichen Bildung und Familie mit dem Haushaltsentwurf 2,1 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Hiervon fließen mit dem „Pakt für Kinder und Familien“ zusätzlich 1,3 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung und das Land übernimmt zusätzlich auch die Elternbeiträge für beide Jahre vor der Einschulung. Zudem kommen allein 2020 1.200 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer hinzu, ganz besonders für die Neuausrichtung der schulischen Inklusion. Für den polizeilichen Verwaltungsdienst werden 500 neue Stellen geschaffen, damit mehr Polizeivollbeamtinnen und -beamte dauerhaft für bessere Sicherheit auf den Straßen sorgen können.

„Der vorliegende Entwurf steht für unseren haushaltspolitischen Kurs von Maß und Mitte“, erklärte Finanzminister Lutz Lienenkämper. „Diese Landesregierung erkennt die Herausforderungen, nimmt die notwendigen strukturellen Investitionen vor und verliert das Ziel der Balance nie aus den Augen.“ Dementsprechend sieht der Haushaltsentwurf zugleich 200 Millionen Euro gesteigerte Einsparungen im Vergleich zum vergangenen Jahr vor. Zusammen mit den Einsparungen der vergangenen Jahre leisten alle Ressorts gemeinsam damit rund eine halbe Milliarde Euro Einsparungen.

Noch mehr Konkretes: 2020 sind für die Kommunen Zuweisungen in Höhe von rund 28,7 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind 36,1 Prozent der Gesamtausgaben des Jahres 2020. Übrigens waren es 2017 noch 34,4 Prozent der Landesausgaben. Damit haben die Kommunen seit der Regierungsübernahme durch Schwarz-Gelb rund 3,8 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung – alleine vom Land.

Quelle: Newsletter von Josef Hovenjürgen, Generalsekretär der CDU Nordrhein-Westfalen, vom 20.09.2019